Landeskonferenz 2021: Bildung zukunftsfest machen

02.12.2021

Der folgende Leitantrag wurde auf der Landeskonferenz 2021 des VBE NRW verabschiedet. 

50 Jahre VBE

Teil 1: Inhalte in den Fokus nehmen

Teil 2: Rahmenbedingungen verbessern

Teil 3: Die Besoldung fair regeln


Teil 1: Inhalte in den Fokus nehmen

Die Durchführung der notwendigen Hygienemaßnahmen und Schutzkonzepte in der Corona-Pandemie in Kita und Schule haben das pädagogische Arbeiten mit seinen umfangreichen Möglichkeiten der Methodik in den Hintergrund gedrängt. Seit vielen Monaten liegt der Schwerpunkt im Machbaren. Wie kann man welche notwendigen Themenbereiche in Präsenz unter Einhalten der Abstandsregeln und in der Distanz erarbeiten? Wie können eine gute Begleitung und Feststellung der Lern- und Leistungsentwicklung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden?

Wichtige Inhaltsbereiche sind durch die Corona-Pandemie in den Hintergrund getreten. Dabei hat die aktuelle Zeit mehr als deutlich gemacht, dass wir eine gesellschaftliche und politische Diskussion darüber brauchen, welche Aufgaben Kita und Schule leisten sollen und welche Aufgaben sie leisten können. Die für eine gute Arbeit notwendigen Ressourcen müssen klar benannt und finanziell hinterlegt werden.

Kita und Schule sind die Institutionen in unserer Gesellschaft, in denen alle Menschen zusammenkommen. Sie sind der Anknüpfungspunkt für alle Familien, unabhängig davon, welchen sozialen Hintergrund sie haben.

Eins der wichtigsten Ziele von Kita und Schule ist es, Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, sich zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln. In diesen beiden Institutionen wird das Fundament für die Entwicklung unserer Gesellschaft gelegt. Die Bildung und die Erziehung in den Bereichen „Demokratie“ und „Partizipation“ sowie „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“, die sich gegenseitig bedingen und ergänzen, sind wichtige Grundlagen dieses Fundaments.

Aus Sicht des VBE NRW ist es deshalb ganz klar:

Die Inhaltsbereiche „Demokratie lernen“, „Partizipation“ und „BNE“ müssen in den Fokus genommen werden.

Der VBE NRW stellt fest:

Ø  Es muss darüber gesprochen werden, was Kita und Schule leisten sollen und was sie leisten können.

Ø  Dringend notwendig ist es, der Bildung in den Kitas und Schulen oberste Priorität zu geben und sie für ihre Arbeit räumlich, sächlich und personell gut aufzustellen.

Ø  Kita und Schule sind die Institutionen in unserer Gesellschaft, zu denen alle Menschen zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Lebens wichtige Anknüpfungspunkte haben.

Ø  Ein wesentliches Ziel von Kita und Schule ist es, Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, sich zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln.

Ø  Die Inhaltsbereiche „Demokratie lernen“, „Partizipation“ und „BNE“ sind bedeutsam für unsere gesamte gesellschaftliche Entwicklung.

Der VBE NRW fordert die Landesregierung auf, notwendige Diskussionen über die Aufgaben von Kita und Schule zu führen und diese dabei zu unterstützen, die Inhaltsbereiche „Demokratie lernen“, „Partizipation“ und „BNE“ in ihren Kita- und Schulalltag als festen Bestandteil zu integrieren.

Dazu gehören:

ü   Eine klare Festlegung der Aufgaben der in Kita und Schule arbeitenden Personen. Hierzu gehört eine Ausschärfung der Professionen. Arbeitszeit ist wertvoll und muss effektiv den Kindern und Jugendlichen zugutekommen.

ü   Ein deutliches Benennen des Personalmangels in Kita und Schule und die damit verbundenen Auswirkungen.

ü   Eine Förderung und umfassende Unterstützung der Kitas und Schulen auf ihren Wegen zu Institutionen für Demokratie.

ü   Eine nachvollziehbare Definition von Partizipation für alle beteiligten Personengruppen in Kita und Schule. „Beteiligung“, „Teilhabe“, „Mitwirkung“ und „Mitbestimmung“ müssen gelebte Begrifflichkeiten in festgelegten Handlungs- und Entscheidungsfeldern werden.

ü   Eine umgreifende Implementierung der Bildung für nachhaltige Entwicklung, die Kinder und Jugendliche befähigt, nachhaltig und vorausschauend zu denken und zu handeln und sie so zu befähigen, ihre Zukunft und die Zukunft der Gesellschaft verantwortlich und ökologisch verträglich mitzugestalten. Die Gesamtsysteme von Kita und Schule müssen wesentlicher Teil einer nachhaltig agierenden und organisierten Gesellschaft werden.

ü  Ein Bekenntnis zu der herausragend wichtigen Aufgabe von Kitas und Schulen für unsere Gesellschaft. ‚Bildung und Erziehung‘ gehören ganz oben auf die politische Agenda und somit ganz oben in die finanziellen Investitionen des Landes NRW.

Teil 2: Rahmenbedingungen verbessern

Seit vielen Jahren weist der VBE NRW auf die Schwachstellen in unserem Bildungssystem hin. Nun hat die Corona-Pandemie diese Schwachstellen so deutlich zutage treten lassen, dass niemend sie mehr ignorieren kann.

Der Aufschrei der Politik und der Gesellschaft erfolgte zu den unterschiedlichsten Themen. Zu Beginn der Pandemie wurden gerne Versäumnisse in der Bildungsarbeit den Lehrkräften zugeschoben. Doch im Laufe der Zeit entwickelte sich ein differenzierteres und realeres Bild.

Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker mussten sich zuerst der Tatsache stellen, dass Kitas und Schulen nicht annähernd ausreichend mit digitaler Infrastruktur ausgestattet waren. In vielen Schulen war ein effektives Distanzlernen schon deshalb nicht möglich, da dem gesamten pädagogischen Personal und den Schülerinnen und Schülern nicht die notwendigen digitalen Endgeräte zur Verfügung standen.

Für das Lernen in kleinen Gruppen unter Einhaltung der notwendigen Maßnahmen, bedingt durch die Coronaschutzverordnung, fehlten in vielen Schulen die Räumlichkeiten. Lange Diskussionen wurden geführt, in welchen alternativen Gebäuden die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden sollten. Die Vorschläge reichten von „Kinosälen“ bis zu „Gaststätten“. Umgesetzt wurde von diesen Vorschlägen kaum etwas. Die Erkenntnis setzte sich durch, dass das Unterrichten von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Umgebung bedarf. Als mindestens ebenso schwierig stellte sich vor allem die Durchführung des Offenen Ganztags heraus, der oft in den Klassenräumen stattfindet. Feste Lern- und Betreuungsgruppen unter Berücksichtigung der Corona-Maßnahmen konnten kaum gebildet werden.

Die nächste Problematik, die nicht mehr kleinzureden ist, ist der Fachkräftemangel. In den Kitas fehlen die Erzieherinnen und Erzieher, in den Schulen das pädagogische Fachpersonal und die ausgebildeten Lehrkräfte. Wie sollte in den Kitas Bildung und Erziehung unter den bestehenden Hygieneregeln gewährleistet werden? Wer sollte nun in den Schulen die vielen kleinen Lerngruppen gemäß der vorgesehenen Stundentafel unterrichten?

Gesehen werden muss auch, dass viele Schülerinnen und Schüler durch den Unterricht in kleinen Lerngruppen motivierter und konzentrierter lernen konnten. Sie fühlten sich besser wahrgenommen als im großen Klassenverband. Corona hat überdeutlich gemacht, dass die meisten Kinder und Jugendlichen überschaubare Lerngruppen mit ausreichend Zeit für Kommunikation, Kooperation und Beziehungsmöglichkeiten für ihre Entwicklung benötigen.

Als besonders schwierig zeigte es sich, Kinder und Jugendliche mit Förderbedarfen während der Corona-Pandemie gut zu begleiten, zu unterrichten und zu fördern.

Aus Sicht des VBE NRW ist es deshalb ganz klar:

Ein „Weiter so“, wie vor der Corona-Pandemie darf es nicht geben.

Der VBE NRW stellt fest:

Ø   Es gibt immer noch Schulen, pädagogisches Fachpersonal und Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, die nicht über die notwendige digitale Infrastruktur inklusive der entsprechenden Wartung und des Supports und die entsprechenden Endgeräte verfügen, die für ein zeitgemäßes Lernen die Grundlage bilden.

Ø   Die notwendigen Räumlichkeiten für kleinere Gruppen, individuelle Förderung und notwendiges pädagogisches Arbeiten in einer gelingenden Lehr- und Lernatmosphäre fehlen an fast allen Kitas und Schulen.

Ø   Der Fachkräftemangel ist erdrückend. Es fehlen Erzieherinnen und Erzieher, pädagogisches Fachpersonal ebenso wie originär ausgebildete Lehrkräfte. Für die sich im Schulsystem befindenden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, zu denen auch bewährte sog. Nichterfüllerinnen und Nichterfüller zählen, gibt es immer noch keine Qualifizierungsmöglichkeiten, die ihren schulischen Einsatzbereich professionell erweitern und ihren Beruf attraktiver machen würden. Ziel muss es sein, diese Berufsgruppe so zu qualifizieren, dass sie eine vollständige Lehrbefähigung erhält.

Ø   Fachleute gehen davon aus, dass 20 % der Kinder und Jugendlichen sich während des Distanzlernens allein gelassen fühlten und nicht ausreichend begleitet wurden. Besonders diese Kinder und Jugendlichen brauchen dringend kleinere Klassen und Lerngruppen, um ihren schulischen Bildungsweg erfolgreich gehen zu können.

Ø   Kinder und Jugendliche mit Förderbedarfen benötigen an allen Förderorten ein besonderes Augenmerk. Für sie bedarf es besonderer, zielgerichteter Maßnahmen, um das soziale Miteinander und ihre Teilhabe an Bildung zu gewährleisten.

Der VBE NRW fordert die Landesregierung auf, die Rahmenbedingungen in Kitas und Schulen zu verbessern.  

Dazu gehören:

ü   Eine zügige Ausweitung der Ausstattung mit digitaler Infrastruktur inklusive der entsprechenden Wartung und des Supports und die Bereitstellung von ausreichend digitalen Endgeräten in Kitas und Schulen.

ü   Eine Modernisierung der Gebäude, so dass pädagogisches Arbeiten - sowohl im Unterricht als auch im Ganztag - in kleinen Gruppen und in einer gesundheitserhaltenden Atmosphäre ermöglicht wird. Dazu gehören, je nach Notwendigkeit, auch Neubauten.

ü   Eine umfassende Personal-Offensive, die sowohl die Ausbildung von neuen Erzieherinnen und Erziehern, sozialpädagogischen und pädagogischen Fachkräften sowie Lehrkräften umfasst, als auch die Qualifizierung von dem Personal, das in der Mangelsituation eingestellt wurde und sich bewährt hat.

ü   Eine rechtliche Grundlegung der maximalen Gruppengröße in den Kitas (U3 – 10 Kinder; Ü3 – 20 Kinder; Mischform U3 und Ü3 – 15 Kinder). In einer Klasse darf die Höchstzahl der Kinder 24 nicht überschreiten, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen doppelt gezählt werden.

ü   Ein umfassendes Konzept für die besonderen Bedarfe der Förderschülerinnen und Förderschüler an allen Förderorten. Je nach Förderschwerpunkt sind differenzierte Unterstützungen z.B. in Form spezieller digitaler Ausstattung und ausreichender fachlicher Ressource unabdingbar.

Teil 3: Die Bezahlung fair regeln

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Für diese Forderung setzt sich der VBE seit seiner Gründung vor über 50 Jahren ein. Denn für den VBE steht fest: Die Arbeit der Lehrkräfte an den verschiedenen Schulformen ist nicht gleichartig, aber gleichwertig. Die Corona-Pandemie hat zudem mehr als deutlich gemacht: Der Lehrkräftemangel – besonders in den Schulformen, die noch nicht nach A13/EG 13 bezahlt werden – ist und bleibt das größte Problem unseres Bildungssystems.

Die Ungerechtigkeit in der Bezahlung zeigt sich im gesamten Schulsystem: So erhalten z.B. die Fachleitungen der Grundschule, der Förderschule und der Schulformen der Sekundarstufe I nach wie vor kein Beförderungsamt, auch die Schulaufsichten der Grundschule, der Schulformen der Sekundarstufe I und der Förderschule sind den Schulaufsichten der Sekundarstufe II nicht gleichgestellt.

Um dem Lehrkräftemangel zu begegnen, versuchte man zunächst, Gymnasiallehrkräfte für die Schulform Grundschule zu gewinnen.
Das erfolgt zu den Konditionen der Grundschule mit dem Einstiegsgehalt EG 11. Weil dies allein nicht den bedarfsdeckenden Effekt brachte, werden jetzt zudem Gymnasiallehrkräfte mit A 13/EG 13 an Grundschulen und Schulformen der Sekundarstufe I abgeordnet. Dadurch wird eine unhaltbare Situation geschaffen. Lehrkräfte, die nach A 13/EG 13 bezahlt werden, werden von Kolleginnen und Kollegen mit A 12/EG 11 eingearbeitet.

Der VBE NRW kämpft schon seit vielen Jahren unter dem Motto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für eine gerechte Reform der Lehrerbesoldung bzw. Entgeltordnung.

Genauso steht der VBE NRW für ein gerechtes und angemessenes Entgelt für die Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Schulsozialarbeit, der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase, der multiprofessionellen Teams im GL oder in der Integration tätig sind.
Nach unserer Überzeugung muss deshalb jede Verbesserung, die im Bereich der Lehrkräfte erzielt wird, auch angemessen auf die erwähnten Arbeitsfelder übertragen werden.

Zudem müssen die verschiedenen Bereiche, in denen sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst im System Schule tätig sind, endlich eine Harmonisierung erfahren in Bezug auf Arbeitszeitenregelungen, Einstufungen und Einstellungsmöglichkeiten.

Die Kolleginnen und Kollegen leisten jeden Tag eine wertvolle Arbeit in den Schulen, eine Arbeit, die entsprechende Wertschätzung erfahren muss.

Niemals war eine umfassende Dienstrechtsreform notwendiger als aktuell. Die Bezahlung muss in allen Bereichen umfassend und fair angepasst werden.

NRW hat die niedrigsten Pro Kopf Bildungsausgaben aller Bundesländer und die Lehrkräfteausbildung ist seit 2009 für alle Schulformen gleich lang.[1]

Die Politik ist gefordert, die notwendigen Schritte zu einer gerechten Bezahlung anzugehen. Das wird besonders dringend vor dem Hintergrund, dass mittlerweile über die Hälfte der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland bereits notwendige erste Anpassungen vollzogen und festgelegt haben, das Einstiegsamt für alle Lehrkräfte gleichzuziehen.

Aus Sicht des VBE NRW ist es deshalb ganz klar:

Die notwendige Besoldungsreform ist schnell und umfassend durchzuführen.

Der VBE NRW stellt fest:

Ø   Alle Lehrkräfte, unabhängig an welcher Schulform sie arbeiten, leisten gleichwertige Arbeit, die auch entsprechend gleich bezahlt werden muss.

Ø   Es gibt zahlreiche Versprechungen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, die entsprechenden Konsequenzen aus der gleich langen Lehrkräfteausbildung zu ziehen. Das Einhalten dieser Versprechungen ist eine Frage der Glaubwürdigkeit von Politik.

Ø   Genügend ausgebildetes Personal in allen Schulformen wird es nur dann geben, wenn die Besoldungsstruktur in allen Schulformen gleich ist.

Ø   Die Arbeit der Fachleitungen ist in allen Schulformen gleichwertig.

Ø   Eine unterschiedliche dienstrechtliche Einordnung der Schulaufsichten je nach Schulform ist nicht zeitgemäß.

Ø   Besonders die Beschäftigten in Schulformen, in denen ein hoher Anteil an Beschäftigten weiblich ist, erhalten die schlechteste Bezahlung sowie die geringsten Beförderungsmöglichkeiten.

Der VBE NRW fordert die Landesregierung auf, die entsprechenden Konsequenzen schnell und umfassend zu ziehen.

Dazu gehören:

ü   Alle Lehrkräfte – unabhängig an welcher Schulform sie arbeiten - sind nach A13/EG 13 zu bezahlen.

ü   Bei Tarifbeschäftigten muss eine Höhergruppierung stufengleich unter Mitnahme der Stufenlaufzeit erfolgen.

ü   Die Aufgabe der Fachleitungen muss, unabhängig von der Schulform, mit dem gleichen Beförderungsamt verbunden sein.

ü   Die Bezahlung der Schulaufsichten muss gleichgezogen werden.

ü   Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger müssen die Möglichkeit der Nachqualifizierung erhalten, mit der Chance sich dann finanziell deutlich zu verbessern und eine vollständige Lehrbefähigung zu erreichen.

ü   Die Eingangsbesoldung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen muss A10 sein.

ü   Der Schlüssel für Beförderungsstellen muss in allen Schulformen gleich sein.

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[1] https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/nrw-ist-bundesweit-schlusslicht-bei-bildungsausgaben_aid-62242047 

Das Zukunftsprogramm finden Sie nachfolgend.

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