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10.03.2017

VBE: Der Schulfrieden hat oberste Priorität

Debatte um Gebete in der Schule

Vor dem Hintergrund der Diskussion um Beten in der Schule sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung NRW: "Religion hat sehr wohl Platz in Schule - sowohl im Religionsunterricht als auch bei Diskussionen in anderen Fächern.

Zudem gibt es kein Verbot des Tragens religiöser Zeichen oder Kleidungsstücke. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch bereits 2010 festgestellt, dass das Grundrecht der Glaubensfreiheit und damit einhergehend der Religionsausübung ihre Schranken in der Wahrung des Schulfriedens finden. Fühlen sich andere Schülerinnen und Schüler oder das pädagogische Personal durch die Ausübung gestört oder ziehen sich Kinder und Jugendliche wegen des Betens aus dem Unterricht heraus, ist das inakzeptabel."

Der Zentralrat der Muslime hatte gemahnt, Religion nicht aus der Schule zu verbannen. Ausgelöst wurde die Debatte, weil Schulen muslimischen Schülern untersagt hatten, öffentlich zu beten.

Zudem fordert der Vorsitzende des Zentralrats, Andachtsräume in Schulen einzurichten. Hierzu sagt der VBE-Chef: "Das Erfordernis einer solchen Einrichtung ist auch durch das Gebot der Glaubensfreiheit nicht abgedeckt."


Pressemitteilung 13-2017
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